Es gibt verschiedene Formen einer gemeinnützigen Stiftung. Generell können zwei Arten von Stiftungen unterschieden werden. Dabei interessieren den privaten Stifter nur die privatrechtlichen Stiftungen. Sie entstehen durch die Willenserklärung eines einzelnen Bürgers oder mehrerer Bürger. Ebenso können Institutionen privatrechtliche Stiftungen gründen.
Bei den privatrechtlichen Stiftungen sind vor allem von Bedeutung die selbstständigen Stiftungen und die unselbstständigen Stiftungen.
Bei den selbstständigen Stiftungen handelt es sich um rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, somit eigene juristische Personen. Für ihre Errichtung ist neben dem eigentlichen Stiftungsgeschäft eine stiftungsrechtliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde erforderlich. Danach unterliegen sie der ständigen Aufsicht durch diese Behörde. Sie benötigen ein eigenes Rechnungswesen, eine eigene Stiftungsverwaltung und jeweils mindestens 25.000 Euro Stiftungskapital, damit ihnen die Anerkennung erteilt wird. Aufgrund des Aufwands, der mit einer selbstständigen Stiftung verbunden ist, ist jedoch erst ein mittlerer sechsstelliger Betrag sinnvoll, um eine solche selbstständige Stiftung zu gründen. Ansonsten stehen die Verwaltungsaufwendungen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Ausschüttungen.
Eine Stiftungsform, die auch bereits für fünfstellige Beträge sinnvoll ist und gleichzeitig einem Bürger die Gründung einer eigenen Stiftung ermöglicht, ist die unselbstständige Stiftung, auch treuhänderische Stiftung genannt. Sie ist keine eigene juristische Person und kommt ohne eine eigene Stiftungsorganisation aus. Der Stifter wählt stattdessen eine Person oder Gesellschaft aus, die als so genannter Träger in seinem Auftrag den Stiftungszweck realisiert und hierzu eine bestehende Organisation zur Verfügung stellt. Als ein solcher Träger bietet sich die Bürgerstiftung Peine an.
Die Vorteile einer treuhänderischen Stiftung sind also mannigfaltig: keine staatliche Anerkennung erforderlich, keine staatliche Aufsicht und kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Wenn gleichzeitig wie in Peine eine anerkannte Trägerorganisation mit der Bürgerstiftung Peine zur Verfügung steht, bietet sich für viele Menschen diese Möglichkeit, eine eigene Stiftung mit ihrem eigenen Namen zu gründen.
Daneben gibt es noch weitere privatrechtliche Stiftungen, die jedoch nur in wenigen Fällen passend sind. Dabei handelt es sich um Stiftungen im unternehmerischen Bereich sowie Familienstiftungen. Bei Bedarf informieren wir auch gerne über diese Varianten.
Bürgerstiftung Peine · Breite Straße 47 · 31224 Peine · Mail: buergerstiftung@peine.de