Die Idee für eine Bürgerstiftung Peine ist nicht neu. Immer wieder diskutierten Bürger und politische Mandatsträger die Möglichkeit, auf diese Weise sinnvolle Maßnahmen im Landkreis voranzutreiben. Zudem entspricht es der Erfahrung vieler Notare, dass immer mehr Erblasser die Frage stellen, wem sie ihr Geld vermachen sollen. Gemeinnützige Zwecke gibt es zwar viele. Aber eine Bürgerstiftung bietet den zusätzlichen Vorteil, dass sie Vorhaben im unmittelbaren Umfeld der Erblasser fördert. So ist es gerade bei einer Zustiftung zu Lebzeiten möglich, die positiven Wirkungen unmittelbar in Augenschein zu nehmen.
Die Bürgerstiftung Peine ist unabhängig von politischen Institutionen. Ihr gehören keine geborenen Vertreter von Landkreis, Stadt oder Gemeinden an. Um sie „in Gang zu setzen“, wurde bei der Gründung im Stiftungsgeschäft ein Gründungskuratorium festgelegt worden.
Es bestand aus Vertretern unterschiedlicher Institutionen:
Die Gründung erfolgte am 9. Juni 2005. Bei der ersten Sitzung wählte das Kuratorium Frau Superintendentin Gerts-Isermeyer zur Vorsitzenden.
Die Amtszeit des Gründungskuratoriums betrug drei Jahre; danach wurde das Kuratorium durch die Stifterversammlung gewählt. Das bedeutet, allein die Stifter bestimmen, wer den Stiftungsvorstand wählt und beaufsichtigt – denn das sind die Hauptaufgaben des Kuratoriums.
Bürgerstiftung Peine · Breite Straße 47 · 31224 Peine · Mail: buergerstiftung@peine.de