Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre...
Das Stiftungskuratorium besteht aus bis zu 15, mindestens aber 10 Personen, die von der Stifterversammlung für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt werden. Die Mitglieder sollen aufgrund ihrer beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit besonders geeignet sein...
Die Stifterversammlung besteht aus den Stifterinnen und Stiftern sowie den Zustifterinnen und Zustiftern, d.h. aus Personen, die mindestens 1.000 Euro zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung endet mit Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Zeitpunkt der Stiftung oder Zustiftung...
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